
Vokabular des Hauskauf.
Erläuterung der Terminologie
Das Bieterverfahren
Meist erfolgt die Kaufpreisermittlung in Schweden mit dem Bieterverfahren. Es gibt zwar einen Ausgangspreis, der jedoch sowohl unter- als auch überboten werden kann.
Das Bieterverfahren ist keine Versteigerung, sondern der Verkäufer entscheidet zuletzt über den Verkauf. Zwar wird meist der Höchstbietende den Zuschlag erhalten, aber der Verkäufer kann auch anders entscheiden. Er kann ebenso ein direktes Preisangebot annehmen und das Bieterverfahren aussetzen.
Es liegt auch allein in der Hand des Verkäufers, wie lange das Bieterverfahren dauert. In der Regel wird es nach 1 - 2 Wochen beendet, es kann aber auch deutlich länger dauern, wenn die Preisangebote dem Verkäufer nicht zusagen.
Ebenso wie für den Verkäufer ist das Bieten für den Käufer unverbindlich. Er ist nicht an sein Gebot gebunden, solange es keinen Kaufvertrag gibt.
Das Bieterverfahren ist spannend und wird häufig von den Kaufwilligen als nervenaufreibend empfunden. Wir sind an Ihrer Seite und jederzeit bei Zweifeln und Fragen ansprechbar.
Ihr eigenes schwedisches Bankkonto
Seit 2023 schreibt das strenge Geldwäschegesetz in Schweden vor, daß die aus dem Ausland kommenden Zahlungen geprüft werden. Der Nachweis ist nicht gesichert, selbst von ausländischen Bankkonten kann bereits „gewaschenes“ Geld kommen. Aus diesem Grunde nehmen die schwedischen Makler generell Abstand von dieser Überprüfung, denn es drohen hohe Strafen, wenn etwas übersehen wird. Die schwedischen Banken übernehmen die Überprüfung der Geldherkunft und eröffnen bei positiver Recherche Ihr Bankkonto.
Für diesen Vorgang erhebt die Bank eine Gebühr in Höhe von 5.000 Kr. Je nach Bank kann für die Eröffnung eines Kontos zum Zweck des Kaufs auf eine Samordningsnummer verzichtet werden. Dann wird das Konto nur für diesen Zweck, nicht aber für die eigene Nutzung zum späteren Online-Banking geschaffen.
Wir gehen in 2 Schritten vor.
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Zusammenstellung aller Unterlagen, die die schwedische Bank benötigt.
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Terminvereinbarung für den notwendigen persönlichen Bankbesuch
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Schwedische Personennummer und BankId
Für den Kaufprozess absolut nicht erforderlich ist eine schwedische Personennummer. Als Hauseigentümer können Sie eine schwedische Id beantragen, wenn Sie die Absicht haben, ganzjährig in Schweden zu leben.
Sie können dann beim Skatteverket mit entsprechenden Nachweisen über Ihre familiären und finanziellen Verhältnisse persönlich vorstellig werden. Das Verfahren dauert ca. 4 - 6 Wochen. Wenn Sie die Personennummer erhalten haben, können Sie auch eine Id-Karte beantragen. Hierfür werden Sie vermessen und es wird ein Foto angefertigt. Die Karte muß dann persönlich abgeholt werden. Achtung: Es ist nicht mit dem Personalausweis vergleichbar. Sie können nun zu Ihrer Bank gehen und eine Bank-Id beantragen, die Ihnen einen erweiterten Umgang mit Ihrem schwedischen Konto ermöglicht (Abbuchungen etc.).
Tillträde und lagfart
Der Tillträde-Termin dient der eigentlichen Inbesitznahme des Objekts. Die Immobilie ist nun Ihr Eigentum, sobald die Zahlung von Ihrem schwedischen Konto auf das Konto des Verkäufers bestätigt ist. Sie und der Verkäufer unterschreiben einen Kaufbrief, eine Urkunde, die zur Grundbucheintragung erforderlich ist.
Die Grundbucheintragung, in Schweden lagfart genannt, erfolgt endgültig mit der Überweisung der Grunderwerbsteuer in Höhe von 1,5% des Kaufpreises. Zusätzlich wird eine Gebühr von 825 Kr entrichtet.
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Erwerbsgenehmigung (Förvärvstillstånd)
Eine Erwerbsgenehmigung ist teilweise für Auswärtige bei größeren Areale, meist ab 3 ha Land, erforderlich. Der Hintergrund ist der Schutz der umliegenden Landbevölkerung, die ein Vorkaufsrecht ausüben können. Auch das Ziel einer Flurbereinigung kann verfolgt werden. Der Genehmigungsprozeß bei der Behörde kostet ca. 4.800 kr. Die Bearbeitung dauert ein paar Wochen, aber es wird fast immer positiv entschieden.